Nebenberuflich Gründen – ohne Risiko und mit unbegrenzten Möglichkeiten. Hier zeige ich dir, warum du unbedingt nebenberuflich durchstarten solltest.
Hi Valuegenicer,
du findest auf diesem Blog praktisches Wissen aus der Wirtschaftswelt.
Ich selbst komme aus der Beratung und stelle dir hier mein Wissen zu den modernsten Ansätzen des Businessaufbaus zur Verfügung, damit wir gemeinsam eine Veränderung und ein Umdenken im wirtschaftlichen Handeln bewirken! Wenn du gründen willst, dann bist du in diesem Beitrag genau richtig. Ich zeige dir heute, welche ersten Schritte du in deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit gehen musst, um die organisatorische Basis zu schaffen.
Schritt Nummer 1: Informiere deinen Arbeitgeber
Als angestellter Arbeitnehmer solltest du deinen Arbeitgeber über die geplante nebenberufliche Selbstständigkeit informieren. Es kann auch im Arbeitsvertrag zusätzlich geregelt sein, dass du dir dein nebenberufliches Business im Vorfeld vom Arbeitgeber genehmigen lassen musst. Für Beamte gelten übrigens noch weitere Vorgaben, da sie einen Sonderstatus haben. Beamte können nur nebenberuflich selbstständig sein, wenn:
- die wöchentliche Arbeitszeit für die nebenberufliche Selbstständigkeit maximal ein Fünftel der Dienstzeit beträgt. Wer beispielsweise 40 Stunden im Arbeitsamt arbeitet, darf pro Woche maximal acht Stunden in seine Selbstständigkeit investieren.
- die Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit nur maximal 40 % des jährlichen Endgrundgehalts betragen. Verdienst du also 40.000 Euro im Jahr, darfst du maximal 16.000 Euro im Jahr zusätzlich dazu verdienen.
In jedem Fall musst du dir als Beamtin oder Beamter dein nebenberufliches Business im Vorfeld genehmigen lassen.
Grundsätzlich darf dir dein Arbeitgeber in beiden Fällen – ob nun Angestellter oder Beamter – deine nebenberufliche Gründung nicht verbieten. Er muss die Ablehnung schon sehr gut begründen.
Hintergrund ist hier das Grundgesetz!
Das Recht zur Ausübung einer Nebentätigkeit leitet sich nämlich aus dem Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Artikel 12. Abs. 1 des Grundgesetzt ab. Außerdem ist die allgemeine Handlungsfreiheit zu berücksichtigen. Aber natürlich schaut dein Arbeitgeber selbstverständlich, dass du keine Tätigkeit ausführst, die in Konkurrenz zu deiner aktuellen Arbeit steht. Außerdem darf dein nebenberufliches Business nicht dazu führen, dass deine Leistungsfähigkeit im Job eingeschränkt ist.
Ich empfehle dir hier sowieso: Geb’ noch mehr Gas in deinem Job, wenn dein Arbeitgeber deinem nebenberuflichen Business zustimmt. Denn er gibt dir somit die Möglichkeit, dass du dir risikolos neben deinem Beruf ein Business aufbauen kannst. Und somit solltest du schauen, dass du deinem Arbeitgeber hier dafür etwas zurückgibst.
Schritt Nummer 2: Melde dein Gewerbe an bzw. melde dein Business beim Finanzamt an
Nachdem du dein Business bei deinem Arbeitgeber angemeldet hast, kannst du nun dein Business auch offiziell dem guten Vater Staat melden. Der muss es natürlich wissen, damit er weiß, wie du steuerlich zu behandeln bist. Und auch für dich hat das einen großen Vorteil, denn du kannst über dein Unternehmen Kosten für deine Unternehmung als Aufwand absetzen. Zudem gilt für dich der Preis ohne Mehrwertsteuer als Unternehmer, was letztlich auch dazu führt, dass du mit einem Unternehmen auch hier steuerliche Vorteile hast.
Vor der Anmeldung musst du zunächst einmal prüfen, ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist. Als Berater beispielsweise bist du in der Regel als Freiberufler tätig und benötigst keine Anmeldung deines Gewerbes. Als Freiberufler meldest du dein Business formlos beim Finanzamt an. Andernfalls ist die Anmeldung von deinem Business zusätzlich beim Gewerbeamt notwendig.
Schritt Nummer 3: Eröffne ein Bankkonto für dein Business
Ganz wichtiges Thema: Eröffne unbedingt dein eigenes Bankkonto für dein Business. So stellst du sicher, dass du hier immer Ordnung in deinen Finanzen hast! Schau auf jeden Fall auch einmal nach Businesskonten für Gründer und innovative Lösungen, um hier auch deine Buchhaltung bereits mit abbilden zu können. Im Internet findest du hierzu unterschiedlichste Angebote. Wenn du ganz innovativ eingestellt bist, könnte übrigens auch eine Kryptobank etwas für dich sein.
Schritt Nummer 4: Melde deine Marke beim DPMA an
Du hast bereits einen Namen für dein Business? Super! Dann melde diese Marke doch direkt beim DPMA – dem Deutschen Patent- und Markenamt – an und lass dir so das Recht an deiner Marke sichern. Hier kannst du auch prüfen, ob diese Marke bereits vergeben ist. Wenn deine Marke nicht vergeben ist: Good News! Eine Anmeldung ist super easy und kostet gerade einmal 180 Euro. Natürlich kannst du diese Kosten über dein Unternehmen verrechnen.
Schritt Nummer 5: Prüfe, ob du eine Förderung für deine Gründung in Anspruch nehmen kannst
Auch wenn du nebenberuflich gründest und somit die Sicherstellung deiner Finanzen nicht im Vordergrund steht. Setze dich mit den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten für deine Gründung auseinander. Hier macht es beispielsweise Sinn, dass du dich über deine zuständige IHK-Stelle informierst und ein erstes Gespräch führst. Unter anderem steht dir als Jungunternehmen auch eine Förderung für eine Beratung über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zu.
Solltest du hierzu Fragen haben, stehe ich dir als zertifizierte BAFA-Beraterin gern zur Verfügung.
Zum Schluss eine kurze Zusammenfassung
Welche Schritte solltest du also unbedingt beachten solltest:
- Informiere deinen Arbeitgeber.
- Melde dein Gewerbe an bzw. melde dein Business beim Finanzamt an.
- Eröffne ein Bankkonto für dein Business.
- Melde deine Marke beim DPMA an.
- Prüfe, ob du eine Förderung für deine Gründung in Anspruch nehmen kannst.
Gründe jetzt, denn du verpasst ansonsten die Chance ein risikoloses Vorhaben umzusetzen, welches dir nicht nur Spaß, Freiheit und Kreativität bringt, sondern auch finanzielle Unabhängigkeit schafft!
Was hältst du eigentlich von dem Verfahren der Gründung in Deutschland? Findest du es bürokratisch und aufwendig oder doch unkomplizierter als du dachtest? Lass mir deine Meinung gern als Kommentar hier.
Herzlichen Glückwunsch zu diesem erstklassigen Beitrag! Deine Fähigkeit, komplexe Themen auf eine klare und verständliche Weise zu präsentieren, beeindruckt mich immer wieder. Dein Blog ist wirklich eine Bereicherung für die Online-Community.